Beitragsordnung

Die Mitgliederversammlung vom 28.07.2011 beschließt gemäß § 4 der Satzung die nachfolgende Beitragsordnung. Sie regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beitragen und Gebühren an den Verein und ist Bestandteil der Beitrittserklärung.

(1) Beitragspflicht

Der Verein erhebt von jedem Mitglied einen jährlichen Beitrag nach Maßgabe dieser Beitragsordnung.

(2) Aufnahmegebühr

Die Aufnahmegebühr in den Verein beträgt derzeit 0,00 EUR.

(3) Beitragshöhe

a) Der Beitrag wird auf 1,00 Euro pro Kalendermonat festgelegt, wobei einzelne Mitglieder (natürliche oder juristische Personen) freiwillig auch einen höheren Beitrag vereinbaren können.
b) Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.

(4) Beitragserhebung

Der Beitrag wird mittels Lastschriftvereinbarung (Einzugsermächtigung) von den Mitgliedern erhoben. Ausnahmen kann der Vorstand mit einfacher Mehrheit beschließen.
Der Einzug des Mitgliedsbeitrages erfolgt durch Kontoeinzug zum 01.11. jeden Jahres.
Abbuchungen sind nur von Girokonten möglich.

(5) Forderungsverfolgung

a) Der Vorstand des Vereins wird beauftragt, fällige Beiträge spätestens 1 Monat nach Fälligkeit zur Zahlung anzumahnen und nachfolgend alle erforderlichen zivilrechtlichen Maßnahmen zur Beitragseinbringung zu ergreifen.
b) Für Rechtsstreitigkeiten aus Beitragsforderungen des Vereins gegen Mitglieder ist das Amtsgericht am Sitz des Vereins zuständig.
c) Der Verein erhebt neben den Fremdkosten

  1. für jede Mahnung nach Eintritt des Verzuges
  2. für jede Anschriftermittlung bei Nichtzustellbarkeit
  3. für jede Rücklastschrift nach erteilter Einzugsermächtigung eine pauschale Bearbeitungsgebühr von jeweils 2,50 EUR.

d) Darüber hinaus ist der Vorstand berechtigt, den fälligen Mitgliedsbeitrag teilweise oder vollständig zu erlassen, wenn eine überwiegend negative Aussicht auf die Einbringlichkeit der Beitragsforderung besteht oder die Durchsetzung der       Beitragsforderung als unbillige Härte erscheint.

(6) Mitglieder- und Beitragsverwaltung

Die Mitglieder- und Beitragsverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). 
Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatenschutzgesetz gespeichert.
Die Beitragsordnung tritt am 28.07.2011 in Kraft.